Der Theoriekurs ist Teil 3 im Ausbildungsprogramm. Definiert sind mindestens 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in den Fächern:
Gerätekunde/Technik, Meteorologie, Verhalten in besonderen Fällen, Luftrecht.
Ich empfehle nach abgeschlossener Theorieausbildung möglichst bald die Theorieprüfung abzulegen.
Die Prüfungsgebühr muss der Prüfling direkt beim Prüfer bezahlen.
Weitere Infos zu den Gebühren findest du direkt beim DHV.